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Allgemeines:

Zur Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb Europas hat die Europäische Kreditwirtschaft beschlossen ein für alle Mitgliedsländer gültiges Überweisungs- und Lastschriftverfahren einzuführen.


SEPA - (Single Euro Payments Area - umfasst den gesamte Bereich der Europäischen Union. Zusätzlich sind Länder wie Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und die Schweiz einbezogen.


Die Einführung der SEPA-Lastschrift bringt eine Reihe von Änderungen im Ablauf der Beitragsabbuchung mit sich. Das Verfahren ist wesentlich komplexer als das bisher genutzte Lastschriftverfahren mittels DTAUS Dateien. Nach der Umstellung zum 01.02.2014 wird das bisherige Lastschriftverfahren mit DTAUS-Dateien nicht mehr möglich sein!


Überblick über das SEPA Lastschriftverfahren:

1. SEPA ermöglicht Lastschrifteinzüge im In- und Ausland in Euro.
2. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA- Lastschriftmandat.
Dieses Mandat ist einen Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beiträge einzuziehen und beinhaltet gleichzeitig die Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen diese einzulösen.
3. Ein genaues Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.
4. Vor dem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen erforderlich (Pre-Notification).
5 .Es müssen festgelegte Vorlagefristen bei Einreichung der Lastschrift beachtet werden.
6. Der Lastschrifteinreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer.
7. Das Datenformat ist XML statt DTAUS.
8. Die Einreichung erfolgt ausschließlich auf dem elektronischen Weg.


Was ändert sich zum bisherigen Verfahren?

1. Mitgliedsbeiträge können nun auch von ausländischen Konten eingezogen werden
2. Die bisherige Einzugsermächtigung muss in Zukunft durch das SEPA –Lastschriftmandat ersetzt werden. Vorliegende Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit, jedoch muss der Zahlungspflichtige vorab über die Umwidmung der Einzugsermächtigung zum SEPA-Lastschriftmandat informiert werden. Diese Information muss dann die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenznummer beinhalten.
3. Die Lastschrift muss mit einem genauen Fälligkeitsdatum versehen sein, zusätzlich muss bei einmaligen Einzügen die Datei 5 Tage, bei wiederkehrenden Einzügen 2 Werktage vor Fälligkeitsdatum bei der Bank eingereicht werden.
4. Vorab muss das Mitglied über den bevorstehenden Einzug informiert werden. Diese Information muss die Gläubiger – Identifikationsnummer, die Mandatsreferenznummer, den Fälligkeitstag und den Betrag beinhalten. Für wiederkehrende Zahlungen kann die Fälligkeit dort auch als periodische Zeitangabe (…wird vierteljährlich zum 1.1, 1.4…..) erfolgen. Dies soll Lastschriftrückgaben mangels Deckung verhindern und dem Zahlungspflichtigen die Möglichkeit geben ausreichend Deckung auf seinem Konto vorzuhalten.
5. In Zukunft wird die Bankverbindung ausschließlich mit dem 22-stelligen IBAN-Code (internationale Bankkontonummer) und dem BIC Code (Internationale Bankleitzahl) angegeben. Die BIC ist für Inlandseinzüge nicht unbedingt notwendig.


Mit der SEPA Lastschrift wird der gut funktionierende und allseits akzeptierte Lastschrifteinzug durch ein deutlich aufwändigeres Verfahren abgelöst. Der Vorteil des Auslandseinzuges wird bei Vereinen weitgehend entfallen. Es bleiben also die Nachteile, wie die Informationspflicht und die zeitliche Verzögerung beim Einzug und der erhöhte Aufwand in der Abwicklung. 

sportex-online bietet Ihnen Lösungen für einen reibungslosen Ablauf des neuen Verfahrens und unerstützt Sie gerne bei Ihrer Planung.

 

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